Neue Verordnung in Kraft Für Falschparken und Co. – ab Dienstag gelten die neuen Bußgelder!

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ww_michael
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Neue Verordnung in Kraft Für Falschparken und Co. – ab Dienstag gelten die neuen Bußgelder!

Beitrag: # 1481Beitrag ww_michael »

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Die Polizei Berlin weist darauf hin, dass am Dienstag (9. November) die neue Bußgeldkatalog-Verordnung in Kraft tritt. Dieser sieht zum Teil deutlich höhere Bußgelder vor.

Im Fokus der Verordnungsanpassung stehe insbesondere der Schutz von Fußgängern und Radfahrern. Es werden unter anderem die Bußgelder für verbotswidriges Parken auf Geh- und Radwegen, verkehrswidriges Halten auf Schutzstreifen sowie das Halten und Parken in zweiter Reihe deutlich angehoben.
Das droht bei Verstößen nun

Unerlaubtes Parken auf Geh- und Radwegen, in zweiter Reihe, auf Busspuren und auf einem Parkplatz für E-Fahrzeuge kostet dann mindestens 55 Euro. Werden andere behindert, kann es noch deutlich teurer werden. Außerdem sind nun auch Punkte in Flensburg möglich.

Bisher konnten lediglich die aus Halt- und Parkverstößen resultierenden Behinderungen geahndet werden.

Wer innerorts 11 bis 15 Kilometer pro Stunde (km/h) zu schnell fährt, muss 50 Euro (bisher 25 Euro) zahlen, wer 16 bis 20 km/h zu schnell ist, zahlt 70 Euro (statt 35 Euro). Für Geschwindigkeitskontrollen ist die Polizei zuständig, Ordnungsämter kümmern sich vorrangig um Verstöße beim Parken.

„Wesentliches Ziel ist ein besserer Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer durch spürbarere Ahndungen entsprechender Verstöße“, teilten die Bezirke mit. Vor allem gehe es um Verkehrsverstöße, die gefährlich für andere Verkehrsteilnehmer seien oder sie behinderten. Die höheren Strafen sollen es zudem unattraktiver machen, manche Bußgelder bewusst in Kauf zu nehmen, etwa beim Parken ohne gültigen Parkschein.

Weitere Sanktionsverschärfungen betreffen z. B. das Nichtbilden bzw. unerlaubte Nutzen von Rettungsgassen auf Autobahnen, fehlerhaftes Abbiegen und die typischen Tatbestände sogenannter Profilierungsfahrten.
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