Knapp sechs Jahre Haft für Betreiber von Cyberbunker

Alles was rund um Recht, Gesetz und Ploitik zu tun hat
Antworten
Benutzeravatar
ww_michael
Verified
Site Admin
Beiträge: 2668
Registered for: 3 years
3
Wohnort: Winnen
Hat sich bedankt: 89 Mal
Danksagung erhalten: 1872 Mal
Geschlecht:
Alter: 59
Kontaktdaten:
Germany

Knapp sechs Jahre Haft für Betreiber von Cyberbunker

Beitrag: # 1685Beitrag ww_michael »

Acht Angeklagte haben ein Rechenzentrum für Drogendealer und Betrüger unterhalten, nun sollen sie für Jahre in Haft: Der Prozess um den Cyberbunker ist mit ungewöhnlich hohen Strafen zu Ende gegangen.

Bild

Im Verfahren um den sogenannten Cyberbunker sind am Montag sieben Männer und eine Frau vom Landgericht Trier zu Haftstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Trier sah es als erwiesen an, dass sie in einem ehemaligen Nato-Bunker unter dem Namen Cyberbunker ein Rechen- und Datenzentrum für kriminelle Kunden betrieben hatten. Alle acht Angeklagten hätten sich der Bildung und Mitgliedschaft einer kriminellen Vereinigung schuldig gemacht, sagte der Vorsitzende Richter Günther Köhler am Montag.

Die Beschuldigten sollen in ihrem Datenzentrum im rheinland-pfälzischen Traben-Trarbach kriminellen Kunden gegen Geld digitalen Schutz vor staatlichen Zugriffen gewährt haben. Zu jenen Kunden sollen bis zur Abschaltung große Darknet-Marktplätze wie »Wall Street Market« oder »Fraudsters« gehört haben. Die umfassende Geschichte des Cyberbunkers hat der SPIEGEL im vergangenen Jahr in einer Titelgeschichte rekonstruiert.



Der niederländische Hauptangeklagte Herman X. wurde zu fünf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Weitere sechs Angeklagte erhielten Haftstrafen zwischen zwei Jahren und vier Monaten sowie vier Jahren und drei Monaten. Den achten Beschuldigten verurteilten die Trierer Richter zu einer Haftstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Von dem Vorwurf der Beihilfe zu den rund 250.000 Straftaten, die über die gehosteten Seiten gelaufen sein sollen, sprach das Gericht alle Angeklagten frei.

Herman X. gilt als Kopf der Gruppe. Für ihn hatte die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz in der vergangenen Woche siebeneinhalb Jahre Haft gefordert. Seine Verteidigung plädierte auf Freispruch.




»Wir hatten ein reines Gewissen… und waren alle im Glauben, legal und korrekt zu handeln«, schrieb X. noch vor Prozessbeginn aus der Untersuchungshaft in Trier. SPIEGEL und NDR hatten ihm für eine gemeinsame Recherche einen Katalog aus 65 Fragen ins Gefängnis geschickt. Die meisten Fragen daraus beantwortete er bereitwillig.

Das erstinstanzliche Urteil des Trierer Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Ob die Verteidiger Revision einlegen wollen, war zunächst offen.




Die Ermittlungen wurden von der Landeszentralstelle Cybercrime bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz geführt. Im Plädoyer von Oberstaatsanwalt Jörg Angerer hieß es, die Angeklagten hätten ihren Kunden erklärt, dass sie alles außer Kindesmissbrauchsmaterial und Terrorismus hosten.

»Ich bin überzeugt, dass es strafbar ist, wenn man sehenden Auges eine solche Infrastruktur betreibt, wie die Köpfe hinter dem Cyberbunker«, sagte Angerer vor Prozessbeginn dem SPIEGEL. Abgehörte Gespräche und Nachrichten, die die Cyberbunker-Betreiber erhielten, sollten zeigen, dass die Betreiber wussten, dass sie Kriminellen ihre Server zur Verfügung stellen. »Statt etwas zu unternehmen, hat man die Betreiber illegaler Seiten sogar gewarnt«, so Angerer.

Für die Ermittler war es in mehrerlei Hinsicht ein Prozess der Superlative: Von 249.000 Straftaten, 650 in einen Spezialeinsatz involvierten Beamten, 403 konfiszierten Servern und zwei Millionen Gigabyte beschlagnahmten Daten sprach der Oberstaatsanwalt vor Prozessbeginn im Oktober. Dem Zugriff waren fünfeinhalb Jahre Ermittlungsarbeit vorausgegangen. Für die Landeszentralstelle Cybercrime in Rheinland-Pfalz war es das bisher größte Verfahren.


Bild


Weitere Darknet-Seiten im Visier

Der Cyberbunker bezeichnete sich selbst als »Bulletproof Hoster«. Solche Dienste betreiben Server und sichern Kunden weitreichende Anonymität und Schutz zu. Für kriminelle Geschäfte im Darknet spielen sie eine wichtige Rolle, für Strafverfolgungsbehörden sind sie meist eine verschlossene Welt. Die gesamten Ermittlungen waren daher mit Spannung verfolgt worden.

Oberstaatsanwalt Angerer konnte bereits vor Prozessende verkünden, dass es bisher 227 Folgeverfahren gegen Kunden des Cyberbunkers gab. Viele von ihnen wurden wegen fehlender Ermittlungsansätze zur Identifizierung der Kunden zwar eingestellt. In einem großen Folgeverfahren gelang es der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz aber, mit »DarkMarket« einen der seinerzeit weltweit größten Darknet-Schwarzmärkte auszuheben.

Der Erfolg gegen den Cyberbunker war für Ermittler ein wichtiger Schlag gegen das Darknet und markierte auch den Beginn des bisher umfangreichsten Cybercrime-Verfahrens in Deutschland. Dennoch dürften die Kriminellen längst zu anderen Anbietern gewechselt sein, ist sich auch Angerer sicher: »Das ist wie mit einer Hydra: Sie schlagen einen Kopf ab und der nächste wächst nach«, so Angerer im Oktober 2020 zum SPIEGEL.

Ein neues, erst nach dem Ende des Cyberbunkers erlassenes Gesetz könnte Ermittlern in Deutschland aber zukünftig die Arbeit erleichtern. Mit dem Paragrafen 127 wurde unter dem Namen »Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet« ein neuer Tatbestand im Strafgesetzbuch geschaffen. Demnach steht es unter Strafe, »eine Handelsplattform im Internet zu betreiben, deren Zweck darauf ausgerichtet ist, die Begehung von rechtswidrigen Taten zu ermöglichen oder zu fördern«. Hier lesen Sie weitere Hintergründe zu dem neuen Gesetz.
Kein Privileg für den Hoster

Juristisch spannend war für den Prozess die Frage, ob die Angeklagten die Mitverantwortung für das übernehmen müssen, was ihre Kunden mit den angemieteten Servern taten. Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass ein Web-Hoster nicht für die Inhalte auf seinen Servern verantwortlich ist. Einen solchen Hoster kann man sich in etwa vorstellen wie einen Vermieter mit umfassendem Hausmeisterservice.

Vor Prozessbeginn deutete Herman X. an, dass die Angeklagten sich wohl genau auf dieses Privileg berufen wollten: »Unsere Server müssen sie mit Bank-Schließfächern vergleichen«, schrieb er aus der Haft. »Kein Bankmitarbeiter prüft nach, was sich in den Schließfächern befindet. Er kann es auch ohne den Schlüssel des Kunden gar nicht tun.«

Das Landgericht Trier sah das im Falle des Cyberbunkers nun offenbar anders.
hpp/dpa/afp
Bild
Antworten