Keine Mehrwertsteuer auf Solaranlagen mehr: Das müssen Sie wissen

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ww_michael
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Keine Mehrwertsteuer auf Solaranlagen mehr: Das müssen Sie wissen

Beitrag: # 2686Beitrag ww_michael »

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Ab 2023 entfällt für Photovoltaik-Anlagen unter 30 Kilowatt Peak die Mehrwertsteuer. Doch das stellt Verbraucher vor einige Fragen. Deshalb hat das Bundesfinanzministerium jüngst die wichtigsten FAQs dazu veröffentlicht, die EFAHRER.com hier für Sie zusammengefasst hat.

Zunächst erklärt das Ministerium, dass es keinen Unterschied zwischen der Mehrwertsteuer und der Umsatzsteuer gibt. Beide Begriffe meinen dasselbe, die Begrifflichkeit „Mehrwertsteuer“ ist jedoch umgangssprachlich geprägt. Der Entfall der Umsatzsteuer gilt für Anlagen, die ab dem 01.01.2023 ausgeliefert und die auf oder in der Nähe von Wohngebäuden installiert werden. Somit ist das Auslieferungsdatum der vollständigen Anlage entscheidend, nicht das Kaufdatum. Dennoch stellt das Ministerium klar, dass der Entfall der Steuer für Anlagen, die vor dem 01.01.2023 gekauft wurden, abhängig von den Festlegungen im Kaufvertrag ist.

Aber nicht nur die Module selbst profitieren, von der Steuer befreit sind auch Anlagenkomponenten wie Wechselrichter und Batteriespeicher. Die Umsatzsteuer für die Einspeisung des Stroms entfällt ebenfalls. Das gilt ab diesem Jahr auch für Erweiterungen von bestehenden PV-Systemen. Eine nachträgliche Steuerbefreiung für in der Vergangenheit installierte Anlagen gibt es aber nich. Von der Regelung profitieren also all jene, die sich jetzt für den Kauf einer PV-Anlage entscheiden. Eine Übersicht der besten PV-Firmen finden Sie hier: Die besten Photovoltaik-Anbieter 2023.
Auch große und sehr kleine Anlagen profitieren

Für Photovoltaik-Anlagen größer als 30 Kilowatt entfällt die Umsatzsteuer ebenfalls, wenn diese auf Mehrfamilienhäusern, öffentlichen Gebäuden oder Gebäuden für gemeinnützige Zwecke installiert werden. Auch kleinste Anlagen, wie beispielsweise Balkonkraftwerke, sind in die Umsatzsteuerbefreiung eingeschlossen. Zudem gilt die Regelung für neu installierte Komponenten aufgrund von Reparaturen. Für Garantie- und Wartungsverträge werden aber weiterhin 19 Prozent Umsatzsteuer fällig.

Werden PV-Anlagen jetzt günstiger?

Auf die Frage, ob die Senkung der Umsatzsteuer nun zu einer Vergünstigung der Anlagen führt, antwortet das Bundesfinanzministerium Folgendes: „Die Händler und Handwerker sollen die niedrigere Umsatzsteuer grundsätzlich an die Kundinnen und Kunden weitergeben, sodass Photovoltaik-Anlagen billiger werden. Die Unternehmen sind hierzu jedoch nicht verpflichtet.“

Zudem erklärt die Behörde, dass Mietmodelle prinzipiell weiterhin dem Regelsteuersatz unterliegen. Eine Ausnahme bildet die klare vertragliche Festlegung bei Leasing- oder Mietmodellen als Lieferung. Dann wäre umsatzsteuerrechtlich eine Befreiung möglich. Das ist aber abhängig von „Laufzeit, Zahlungsbedingungen und mögliche Kombinationen mit anderen Leistungselementen“. Wenn die Anlage nach Ablauf der Vertragslaufzeit automatisch auf den Mieter übergeht, ist nach Ansicht des Bundesfinanzministeriums von einer Lieferung und damit dem Entfall der Umsatzsteuer auszugehen.
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