Blackbox fürs Auto wird Pflicht – das sind die Folgen für Autofahrer

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ww_michael
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Blackbox fürs Auto wird Pflicht – das sind die Folgen für Autofahrer

Beitrag: # 2926Beitrag ww_michael »

Jedes neue Auto besitzt bald einen Event Data Recorder (EDR), also eine Blackbox, in der alle Daten rund um einen Unfall gespeichert werden. Diese Daten können auch gegen den Willen des Fahrers ausgelesen werden.

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Flugzeuge besitzen schon seit Ewigkeiten eine Blackbox, aus der Ereignisse vor und kurz nach einem Absturz ausgelesen werden können. Auch in Autos kommt so ein Gerät immer öfter zum Einsatz: Der sogenannte Event Data Recorder (EDR) zeichnet bei einem Unfall eine kurze Zeitspanne vor und nach dem Crash auf. Bereits jetzt sollen laut ADAC viele Fahrzeuge mit einem EDR ausgestattet sein, denn seit dem 6. Juli 2022 müssen alle neuen Fahrzeugtypen einen EDR besitzen.

Doch ab dem 7. Juli 2024 wird die Blackbox sogar für alle neu zugelassenen PKW und Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen Pflicht. Jeder Neuwagen muss also ab diesem Stichtag einen EDR besitzen. Für PKWs/Busse mit mehr als neun Sitzen und für LKWs, die mehr als 3,5 Tonnen wiegen, wird der EDR ab dem 7. Januar 2026 beziehungsweise ab dem 7. Januar 2029 Pflicht.

Die ohnehin schon recht schweren modernen Autos werden damit noch schwerer: Sicherheit macht Autos schwerer.

Das kann der EDR

Die Aufgabe des EDR soll darin liegen, ein besseres Verständnis über einen Unfall durch dabei aufgezeichnete Daten zu bekommen. Verbaut ist der EDR meistens im Airbag-Steuergerät, da hier alle relevanten Informationen von Beschleunigungssensoren zusammenlaufen – diese Informationen werden auch für die Auslösung der Datenaufzeichnung des EDR verwendet.

Der EDR zeichnet Daten auf wie die Geschwindigkeit, Motordrehzahl, Lenkwinkel oder ob der Airbag ausgelöst wurde. Die Aufzeichnung wird in einem zeitlichen Fenster von fünf Sekunden vor und 300 Millisekunden nach dem Crash ausgelöst.
Wo liegen die Daten und wie greift man darauf zu?

Die Daten werden lokal im Fahrzeug gespeichert und verbleiben dort. Sie sollen sich nicht online auslesen lassen. Mit Hilfe von bestimmten Tools können sie über die ODB-Schnittstelle oder direkt am Airbag-Steuergerät ausgelesen werden.
Wer hat Zugriff auf die Daten?

Zwar liegt datenschutzrechtlich die Hoheit der Daten aus dem EDR beim Fahrer bzw. Halter. Um im Zusammenhang mit zivil- oder strafrechtlichen Verfahren aber zu erfahren, wie es zu einem Unfall kam, kann ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft einen Sachverständigen beauftragen, die Daten aus dem EDR auszulesen. Das darf dann auch gegen den Willen des Autofahrers passieren.

Der Fahrer selbst dürfte schon allein aufgrund der technischen Hürden am wenigsten auf “seine” EDR-Daten zugreifen können.

Jedem Autofahrer sollte klar sein, dass bei jeder HU-Prüfung oder jedem Werkstatt-Aufenthalt ein Auslesen der EDR-Daten theoretisch möglich ist.

Die Daten aus dem EDR sollten jedoch nicht als einzige Quelle zur Unfallrekonstruktion hinzugezogen werden. Vielmehr dienen sie als zusätzliches Element zum Spurenbild am Unfallort sowie den Schäden an den beteiligten Fahrzeugen, wie der ADAC betont. So können sie die herkömmliche Rekonstruktion eines Unfalls unterstützen, nicht jedoch ersetzen. Der EDR speichert nur Daten über das eigene Fahrzeug und nicht über andere Verkehrsteilnehmer. Auch Videoaufzeichnungen sind mit ihm nicht möglich.
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