Verfassungsschutz und Polizei erhalten mehr Rechte zur Überwachung

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ww_michael
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Verfassungsschutz und Polizei erhalten mehr Rechte zur Überwachung

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Trotz starker Kritik der Opposition billigt der Bundestag ein neues Gesetz zur Überwachung der Telekommunikation. Die Behörden dürfen demnach auf Messenger-Apps wie WhatsApp zurückgreifen. Auch Staatstrojaner dürfen künftig zur Abwehr eingesetzt werden.

Mehr Kompetenzen für die Bundespolizei und den Verfassungsschutz: Der Bundestag billigte am Donnerstag ein Gesetz der großen Koalition, mit dem beide Behörden neue Befugnisse zur Gefahrenabwehr erhalten.

Die Neuregelung ermöglicht unter anderem die Überwachung digitaler Kommunikation wie etwa SMS oder E-Mails im Rahmen der umstrittenen Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ).

Der Bundesverfassungsschutz kann laut Gesetz künftig auch die Kommunikation überwachen, bei der Messenger-Dienste wie etwa WhatsApp genutzt werden. Dadurch solle erreicht werden, dass „Täter sich der Aufklärung technisch nicht mehr durch Wahl des Kommunikationsmittels entziehen können“, hieß es in der Vorlage

Für die Neuregelung stimmten in namentlicher Abstimmung 355 Abgeordnete vorwiegend von Union und SPD. Es gab 280 Gegenstimmen und vier Enthaltungen.

Flankierend soll mit dem neuen Gesetz die Kontrolle von Telekommunikationsüberwachung durch die sogenannte G-10-Kommission erweitert und verbessert werden.

Zur besseren Bekämpfung des Rechtsextremismus werden die Möglichkeiten zur Beobachtung von Einzelpersonen erweitert.
Die oppositionellen Parteien kritisieren die neuen Instrumente

Die Frühwarnfunktion des Verfassungsschutzes verlange gerade nach den Anschlägen von Halle und Hanau „angesichts eruptiver Radikalisierungsverläufe von Einzelpersonen, Extremisten bereits im Vorfeld militanter Handlungen besser in den Blick nehmen zu können“, heißt es in der Vorlage.

Die Ausweitung der Kontrollbefugnisse, insbesondere der Einsatz sogenannter Staatstrojaner, wird von zahlreichen Datenschützern, aber auch von Grünen, FDP und Linkspartei abgelehnt. Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz sprach von „verfassungsrechtlich hochproblematischen Instrumenten“.

Der Staatstrojaner kann dem Gesetz zufolge eingesetzt werden, wenn dies zur Abwehr einer dringenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit in Deutschland geboten ist.

Die Opposition kritisierte außerdem, Voraussetzung der Überwachung sei eine Nutzung von IT-Sicherheitslücken, die wieder neue Risiken erst erzeugten.

Redner der SPD wiesen darauf hin, dass sie weitergehende Forderungen der Union hinsichtlich sogenannter Online-Durchsuchungen abgewehrt hätten. Sie stimmten dem Staatstrojaner aber letztlich trotz Bedenken auch in den eigenen Reihen zu.

„Heute ist ein schwarzer Tag für die Bürgerrechte“, sagte der FDP-Politiker Konstantin Kuhle. Die für die Überwachung erforderliche Nutzung von Sicherheitslücken setze die mehr als 80 Millionen Bürgerinnen und Bürger zusätzlichen Gefahren aus, warnte Irene Mihalic (Grüne).

Ulla Jelpke (Linke) äußerte die Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht die Neuregelung kassieren werde.

Zudem ermächtigt das neue Gesetz die Bundespolizei, Aufenthaltsverbote von bis zu drei Monaten auszusprechen, wenn anzunehmen ist, dass der Betroffene eine bestimmte Straftat von erheblicher Bedeutung begehen könnte. Auch Rechte der Polizei zur Erleichterung von Abschiebungen werden erweitert.

Zugleich werden die Regelungen zur Erhebung von Daten, die durch den Einsatz verdeckter Maßnahmen erlangt wurden, an die Vorgaben eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2016 angepasst.

Mit dem neuen Gesetz sollen die „besonderen Fähigkeiten und die herausragende Stellung der Bundespolizei“ an die technische Entwicklung sowie an die aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen und Gefahrenlagen angepasst werden, wie es zur Begründung heißt.
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