Autoaufkäufer Pfando Umstrittenes Geschäftsmodell läuft weiter

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ww_michael
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Autoaufkäufer Pfando Umstrittenes Geschäftsmodell läuft weiter

Beitrag: # 784Beitrag ww_michael »

Das Unternehmen Pfando kauft Autos auf von Menschen, die Geld brauchen - und damit weiterfahren wollen. Immer mehr Gerichte halten das Geschäftsmodell für rechtswidrig. Doch die Behörden schreiten nicht ein.

Melanie Schmidt, die eigentlich anders heißt, wehrt sich gegen Pfando vor Gericht. Sie will ihr Geld wieder haben. Es geht um Tausende Euro. Ihr Vorwurf: Das Unternehmen Pfando habe sie durch falsche Beratung in einen Vertrag zu ihren Ungunsten gelockt.

Nach dem Beratungsgespräch in der Berliner Filiale war Schmidt davon ausgegangen, eine Art Darlehen zu bekommen. Sie könne es abbezahlen und ihr Auto später einfach auslösen, habe ihr der Mitarbeiter gesagt, obwohl das laut Vertrag nicht vorgesehen ist.

Pfando kaufte ihr das Auto für 3000 Euro ab; sie durfte es weiter fahren und zahlte dafür monatlich knapp 300 Euro Miete. Nach etwa einem halben Jahr wollte sie das Auto zurückhaben. Pfando habe sich zunächst quer gestellt und deutlich mehr gewollt, als das Unternehmen für das Fahrzeug bezahlt habe. Für stolze 4200 Euro kaufte es Schmidt von Pfando zurück. Insgesamt zahlte sie fast 7000 Euro Miete und Rückkaufpreis an Pfando.

OLG Frankfurt: Pfando-Modell rechtswidrig

Beispiele wie diese zeigen, weshalb in Deutschland der sogenannte Rückkaufhandel verboten ist. Der Gesetzgeber will Verbraucher davor schützen, Autos zu hohen Preisen zurückkaufen zu müssen und sich dadurch noch stärker zu verschulden. Für Kredite bei Banken oder Pfandleihhäusern gibt es dagegen klare Regeln.

Doch betreibt Pfando einen solchen Rückkaufhandel? Das Oberlandesgericht Frankfurt hat das in einem Urteil von 2020 bejaht (AZ 2 U 90/19). Auch wenn Pfando ein Rückkaufsrecht in seinen Verträgen explizit ausschließe: Faktisch hätten Kunden die Möglichkeit, ihr Auto wieder zurückzukaufen. "Nach der wirtschaftlichen Betrachtungsweise, die der Senat angesetzt hat, war davon auszugehen, dass hier der jeweilige Kunde ein Interesse daran hat, das Fahrzeug wiederzuerlangen", sagt Gerichtssprecherin Gundula Fehns-Böer.

Diesem Interesse werde dadurch Rechnung getragen, dass der Kunde das Fahrzeug entweder ersteigern oder wieder erwerben kann. Dem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt sind andere Gerichte mehrheitlich gefolgt, nur wenige Amts- oder Landgerichte sehen es anders.

Finanzaufsicht sieht keinen Anlass, gegen Pfando vorzugehen

Um Kunden generell vor dem Geschäftsmodell zu schützen, müssten die zuständigen Behörden aktiv werden. Mathias Casper, Professor für Bankrecht an der Universität Münster, hat sich das OLG-Urteil angeschaut und sieht akuten Handlungsbedarf. Für seine Geschäfte benötige Pfando eigentlich eine Banklizenz: "In Wirklichkeit liegt hier ein Darlehensgeschäft und kein klassisches Pfandleihgeschäft vor", sagt der Bankrechtsprofessor. Da Pfando offenbar über keine Banklizenz verfüge, müsse die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin, einschreiten.

Die BaFin hält sich zwar im Prinzip für zuständig, sieht aber im Geschäftsmodell von Pfando keinen Rückkaufhandel - und beruft sich dabei ausschließlich auf den Text in den Verträgen der Firma. "Soweit Gerichte in einzelnen Entscheidungen einen Rückkaufhandel erkannten, handelte es sich um Einzelfälle, in denen der einzelne Mitarbeiter dem Kunden vor Ort pflichtwidrig die Möglichkeit eines Rückkaufs in Aussicht gestellt hatte", schreibt die Behörde zum Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt auf Anfrage. Dabei hatte das Gericht ja ausdrücklich argumentiert, dass bei Pfando aufgrund des Geschäftsmodells generell von einem Rückkaufhandel auszugehen ist.

Auch das Ordnungsamt Berlin-Charlottenburg, wo Pfando seinen Sitz hat, könnte tätig werden. Die Behörde ermittelt seit mindestens einem Jahr zu Pfando - bisher ohne Ergebnis.

Pfando-Filialleiter: 90 Prozent der Kunden kaufen Auto zurück

WDR-Recherchen liefern Belege, dass Pfando Autos nicht nur in Einzelfällen zurückkauft. Der Rückkauf gehöre zum Geschäftsmodell, bestätigt ein ehemaliger Mitarbeiter. Er hat für einige Wochen im Call-Center von Pfando gearbeitet. In Beratungsgesprächen am Telefon werde zwar kein Rückkaufsrecht versprochen. Aber die Option dazu bestehe immer, sagt er. Das hätten die Berater den Kunden jedenfalls auch so suggeriert. Ein weiteres Indiz: Vor dem Landgericht Nürnberg sagte ein Pfando-Fililalleiter Anfang Juni, dass in etwa 90 Prozent der Fälle die Kunden bei Vertragsende das Auto zurückkauften.

Pfando will sich auf Anfrage dazu nicht näher äußern, räumt aber ein: "Bei vertragsgerechter Erfüllung besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug im Rahmen der Versteigerung zu erwerben. (...) Unser Anspruch ist es, dass Kunden unser Modell nicht nur einmalig in Anspruch nehmen." Mehr als ein Drittel der Kunden seien Stammkunden, schreibt das Unternehmen weiter. Gleichzeitig bestreitet Pfando, einen verbotenen Rückkaufhandel zu betreiben.

Recht der Kunden auf Rückerstattung von Mehrwertsteuer?

Dazu kommen bei Pfando auch steuerliche Ungereimtheiten: Vor dem Landgericht Mannheim sagte der Anwalt des Unternehmens, Pfando sei nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Das heißt: Beim Pfando-Modell würde demnach keine Mehrwertsteuer anfallen. Durchaus nachvollziehbar, sagt Joachim Englisch, Steuerrechtsexperte an der Universität Münster. Denn das Pfando-Modell sei mehrwertsteuerbefreit, wenn es ein Kreditgeschäft ist.

Allerdings: Pfando weist auf den Abrechnungen und in den Mietverträgen, die dem WDR vorliegen, 19 Prozent Mehrwertsteuer aus - entgegen der Aussagen des Pfando-Anwalts. Aus Sicht von Steuerrechtler Englisch könnten Kunden die an Pfando gezahlte Mehrwertsteuer zurückfordern. Das Unternehmen beteuert auf Nachfrage, es falle sehr wohl unter die die Mehrwertsteuerpflicht und führe sie auch ordnungsgemäß an das Finanzamt ab.

Melanie Schmidt hofft, dass sie vor Gericht Recht bekommt und Pfando ihr 6900 Euro zurückzahlen muss. Ihr Anwalt Holger Schilling hält ihre Chancen für gut. Auch er findet es wichtig, Verbraucherinnen und Verbraucher generell vor dem Geschäftsmodell zu schützen: "Da müsste die Bankenaufsicht einschreiten und gegebenenfalls ein Verbot aussprechen."
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