Bürgergeld, Krankmeldung, Mehrwegpflicht: Das ändert sich im Januar

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ww_michael
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Bürgergeld, Krankmeldung, Mehrwegpflicht: Das ändert sich im Januar

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Zum 1. Januar treten eine Fülle neuer Gesetze und Regelungen in Kraft. Hier sind die wichtigsten Änderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher im Überblick:
Preisbremsen bei Gas, Strom und Fernwärme

Die Preisbremsen bei Strom, Gas und Fernwärme treten zwar erst im März in Kraft. Um die sogenannte Winterlücke zu schließen, werden die Entlastungsbeträge für Januar und Februar im März aber rückwirkend berechnet. Die Preisdeckel von 12 Cent pro Kilowattstunde für Gas, 40 Cent für Strom und 9,5 Cent bei Fernwärme gelten für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs von Privathaushalten und kleineren Unternehmen. Für den darüber liegenden Verbrauch ist der meist höhere, gültige Vertragspreis zu zahlen.

Bürgergeld ersetzt Hartz IV

Auf Hartz IV folgt am 1. Januar das Bürgergeld als neue Grundsicherung für Langzeitarbeitslose. Der Satz für alleinstehende Erwachsene steigt um 53 Euro auf dann 502 Euro pro Monat. Bei Aufnahme einer Weiterbildung gibt es 150 Euro zusätzlich. Wer zwischen 520 und 1000 Euro verdient, soll künftig mehr von seinem Einkommen behalten können: Die Freibeträge in diesem Bereich werden von 20 Prozent auf 30 Prozent angehoben. Für Menschen unter 25 gilt zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn für drei Monate jeweils ein Freibetrag von 520 Euro – ebenso wie beim Bundesfreiwilligendienst. Im ersten Jahr soll ein Vermögensfreibetrag von 40.000 Euro für einen Single und 15.000 Euro für jede weitere Person im Haushalt gelten.
Wohngeld

Am 1. Januar tritt die größte Wohngeldreform in der Geschichte Deutschlands in Kraft. In NRW beziehen gegenwärtig 158.000 Personen Wohngeld. Durch die Reform wird mit einer Verdreifachung auf rund 480.000 Berechtigte gerechnet. Die Leistung steigt um durchschnittlich rund 180 auf 370 Euro pro Monat. Das "Wohngeld plus" können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben. Auch Eigentümer, die ihre Wohnung selbst nutzen, können den Zuschuss beantragen. Anhand des Wohngeldrechners im Internet kann der Anspruch bereits vorab individuell geprüft werden. Das dient allerdings nur zur Orientierung. Der Mietzuschuss muss bei der örtlichen Wohngeldstelle beantragt werden. Die Städte und Gemeinden hätten sich auf vermehrte Anträge eingestellt, sagte die nordrhein-westfälische Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU). Der Mietzuschuss werde jedoch nicht sofort ausgezahlt. Eine längere Wartezeit sei unvermeidbar.
Grundfreibetrag steigt

Der steuerliche Grundfreibetrag – also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss – steigt um 561 Euro auf 10.908 Euro. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent, der im Moment ab einem zu versteuernden Einkommen von 58.597 Euro greift, ist im kommenden Jahr ab 62.810 Euro fällig.
Mehr Geld für Eltern

Das Kindergeld steigt ab Januar auf einheitlich 250 Euro – das bedeutet für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind ein Plus von 25 Euro im Monat. Ebenfalls angehoben wird der Kinderfreibetrag, nämlich um 404 Euro und damit auf 8952 Euro (inklusive Erziehungs- oder Betreuungsfreibetrag). Der Kinderzuschlag, der Familien mit niedrigen Einkommen zusteht, steigt auf 250 Euro monatlich. Der Ausbildungsfreibetrag steigt von 924 Euro auf 1.200 Euro. Der steuerlich anrechenbare Unterhaltshöchstbetrag beispielsweise für studierende Kinder wird angehoben – auf 10.908 Euro. Wer alleinerziehend ist, hat Anspruch auf einen Steuerfreibetrag. Dieser sogenannte Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhöht sich um 252 Euro auf 4260 Euro.
Mehr Verdienst in Midi-Jobs

Ab 1. Januar dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einen sogenannten Midi-Job haben, bis zu 2000 Euro im Monat verdienen (vorher: 1.600 Euro) – und das unter bestimmten Bedingungen bei deutlich geringeren Einkommensteuer- und Sozialversicherungsbeiträgen.
"Mindestlohn" für Azubis

Ab Januar müssen Auszubildende im ersten Lehrjahr mindestens 620 Euro Mindestausbildungsvergütung monatlich erhalten (bisher: 585 Euro für Ausbildungsjahrgang 2022).
Unbegrenzter Zuverdienst bei vorzeitiger Rente

Menschen, die mit 35 Beitragsjahren in Rente gehen, aber die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, dürfen jetzt unbegrenzt dazuverdienen. Nicht abgeschafft wird die Hinzuverdienstgrenze hingegen für all diejenigen, die eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente beziehen. Allerdings wird die Hinzuverdienstgrenze für Erwerbsminderungsrentner erhöht. Bei voller Erwerbsminderungsrente wird sie von derzeit 6300 Euro auf 17.272,50 Euro angehoben. Wer nur teilweise erwerbsgemindert ist, muss seine Hinzuverdienstgrenze individuell durch die Rentenversicherung errechnen lassen.

Höhere Homeoffice-Pauschale

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können jetzt bis zu 210 Tage Arbeiten im Homeoffice steuerlich geltend machen – auch wenn sie kein Arbeitszimmer haben. Außerdem wurde die Homeoffice-Pauschale erhöht auf sechs Euro pro Homeoffice-Tag – also bis zu 1260 Euro jährlich. Bislang war die Pauschale auf 120 Tage und damit auf 600 Euro im Jahr begrenzt. Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten, für die allen Steuerzahlern ohnehin 1200 Euro angerechnet werden. Nur wer mit Homeoffice-Pauschale und anderen Ausgaben über diesen Betrag kommt, profitiert.
Altersvorsorge ist vollständig absetzbar

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, Alterskassen oder private Basisrentenversicherung können vollständig als Sonderausgaben angegeben werden.
Sparer-Pauschbetrag steigt

Der Sparer-Pauschbetrag steigt auf 1000 Euro für Singles und 2000 Euro für Verheiratete und Lebenspartner. Durch den Sparer-Pauschbetrag bleiben Kapitalerträge bis zu den genannten Beträgen steuerfrei.
Betreuungsrecht für Ehepartner

Ehepartner können künftig in Notfällen gesundheitliche Entscheidungen füreinander treffen. Das Betreuungsgesetz wird zum 1. Januar dahingehend geändert, dass Ehepartner automatisch zum Bevollmächtigten ihres Partners oder ihrer Partnerin werden, sollte dieser oder diese keine eigenen Entscheidungen mehr treffen können. Auch sind Ärzte dann gegenüber den Ehepartnern von der Schweigepflicht befreit. Bislang war dafür eine Vorsorgevollmacht nötig.
Mehrwegpflicht in der Gastronomie

Restaurants und Cafés müssen für Getränke zum Mitnehmen ab Januar neben Einwegbehältern auch Mehrweg-Alternativen anbieten. Für die Mehrwegoption dürfen den Verbrauchern keine zusätzlichen Kosten entstehen, Betriebe dürfen jedoch Pfand erheben. Kleine Betriebe mit weniger als fünf Angestellten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche sind ausgenommen, sie müssen es Kunden jedoch ermöglichen, mitgebrachte Behältnisse befüllen zu lassen. Für Filialen von Ketten, etwa bei Bäckereien, gelten die Ausnahmen für kleine Unternehmen nicht.
Krankmeldung

Der "gelbe Schein" ist Geschichte. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für gesetzlich Krankenversicherte wird ab dem 1. Januar direkt von den Arztpraxen an die Krankenkasse übermittelt. Der Arbeitgeber ruft sie dann dort ab. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird dann auch in der elektronischen Patientenakte aufgeführt. Dort zu finden sein sollen künftig auch weitere Dokumente oder Laborergebnisse. In der Arztpraxis bekommen die Patienten aber weiter einen Ausdruck für ihre Unterlagen.
Klimaabgabe fürs Heizen

Vermieter müssen sich ab Januar in vielen Fällen an der Klimaabgabe ihrer Mieter fürs Heizen beteiligen. Der sogenannte CO2-Preis wird nach einem Stufenmodell zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Je weniger klimafreundlich das Haus ist, desto mehr muss der Vermieter übernehmen. Bislang müssen Mieter die Abgabe zahlen, die helfen soll, den klimaschädlichen Kohlendioxid-Ausstoß zu senken. Die Beteiligung der Vermieter soll für diese einen Anreiz für energetische Sanierungen schaffen.
Steuerbefreiung für private Solaranlagen

Bislang mussten Betreiber von Photovoltaikanlagen auf dem eigenen Dach etwaige Gewinne, die sie aus der Einspeisung des Stroms erzielt haben, versteuern. Jetzt können kleine Solaranlagen auf Wohngebäuden mit bis zu 30 Kilowatt Leistung steuerfrei betrieben werden. Photovoltaikanlagen bis zu 15 Kilowatt auf überwiegend zu betrieblichen Zwecken genutzten Gebäuden profitieren ebenfalls.
Weniger Zuschuss für Stromer

Ab 1. Januar erhalten Käufer eines E-Autos mit einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro eine staatliche Förderprämie von 4500 Euro (vormals 6000 Euro), Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und 65.000 Euro einen reduzierten Umweltbonus von 3000 Euro (vormals 5000 Euro). Plug-in-Hybride werden gar nicht mehr gefördert.
Frist für Grundsteuererklärung

Haus- und Wohnungsbesitzer müssen ihre Grundsteuererklärung bis Ende Januar abgeben. Ursprünglich war als Frist Ende Oktober gesetzt. Wegen des schleppenden Eingangs wurde sie verlängert.
Rauchen wird teurer

Die Steuern auf Zigaretten, Zigarillos und Tabak steigen. Packungen mit 20 Zigaretten kosten künftig durchschnittlich 18 Cent mehr.
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