Neue EU-Verordnung zum Stromsparen ab 1. März: Verbot großer Fernseher droht

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ww_michael
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Neue EU-Verordnung zum Stromsparen ab 1. März: Verbot großer Fernseher droht

Beitrag: # 2804Beitrag ww_michael »

Dürfen wir bald keinen großen Fernseher kaufen? Zumindest TV-Geräte mit OLED und 8K-Technologie könnten es wegen einer neuen EU-Verordnung ab März schwer haben.

Hamm/Dortmund – Eigentlich ist die Entwicklung von Fernsehern logisch: Die Bildschirmdiagonale wird immer größer, die Auflösung immer feiner, Kontraste und Farben immer besser und lebensechter, das Angebot an Apps immer weitreichender. Doch könnte damit bald Schluss sein.
TV-Verbot in Deutschland ab März? Offenbar OLED- und 8K-Geräte betroffen

Eine neue EU-Verordnung, die am 1. März 2023 in Kraft tritt, könnte nämlich dafür sorgen, dass viele TVs gar nicht mehr verkauft werden dürfen. Vor allem für die bei Filmenthusiasten beliebte OLED-Technologie oder Displays mit 8K-Auflösung sind davon betroffen.

Genaugenommen geht es um neue Energiespar-Maßnahmen. Wer als Verbraucher ein technisches Gerät kauft, hat mit Sicherheit schon einmal die Buchstaben A bis G in den Farben Grün, Gelb und Rot bemerkt. Die sollen dem Kunden einen schnellen Überblick über den Energieverbrauch des Geräts geben.

Während sich diese Energieeffizienz-Richtlinie an den Käufer richtet, gibt es noch die Ökodesign-Verordnung. Die richtet sich an den Hersteller und gibt unter anderem vor, welche Energieverbrauch-Grenzwerte eingehalten werden müssen, damit das Produkt verkauft werden darf (mehr Digital-News bei RUHR24)
Neue Energiespar-Verordnung ab 1. März mit Folgen für Full-HD-Fernseher

Genau diese Ökodesign-Verordnung wird zum 1. März 2023 verschärft. War es bisher so, dass Full-HD-Fernseher einen Energieeffiizienzindex (EEI) von höchstens 0,9 und 4K-fähige Modelle einen von 1,1 haben durften, dürfen erstere ab dem Stichtag nur noch einen Wert von 0,75 erreichen. Alle TVs mit höherer Auflösung sollen die 0,9 nicht überschreiten.

Galten bislang für OLED-Fernseher bei der Berechnung dieser Grenzwerte Bonuspunkte, um den etwas höheren Energieverbrauch, der mit dieser Technik einhergeht, mitzudenken, fällt auch diese Sonderbehandlung für diese TV-Gattung weg. Sowohl 8K-Fernseher als auch Geräte, die Micro-LED-Displays verbaut haben, fielen bislang komplett aus der Berechnung heraus. Auch das ändert sich nun: 0,9 ist nun auch hier der neu geltende EEI.
Verschwinden große Fernseher bald aus den Läden? Das sagt ein Händler

Was bedeutet das nun für den Verbraucher, der sich für den nächsten Filmabend oder etwa die Fußball-EM 2024 mit einem neuen Fernseher eindecken möchte? Da es insbesondere OLED- und 8K-Fernseher schwer haben werden, im derzeitigen Auslieferungszustand die neuen Grenzwerte zu erreichen, drängt sich die Befürchtung auf, dass wir schon bald keine große TV-Auswahl mehr bei den Fachhändlern haben werden. Droht das Aus von großen Bildschirmen und moderner Technik? Müssen wir uns mit kleinen Fernsehern, die auf Sparflamme laufen, begnügen?

Torsten Raschka, Inhaber des Fachhandels EP: Raschka in Hamm (NRW), gibt Entwarnung. Tatsächlich sei es so, dass viele moderne Fernsehgeräte die neuen Richtwerte aus technischen Gründen nicht erreichen können. Aber aus dem Verkauf genommen werden sie trotzdem nicht. Zum einen sind Geräte, die vor dem 1. März 2023 angeboten worden waren, eh noch nicht von der Anpassung des Regelwerks betroffen.

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Die neue EU-Ökoverordnung hat Auswirkungen auf den Kauf von großen TV-Geräten.
© Sven Simon/Imago
Neue EU-Rechtlinie für Fernseher: Verbraucher müssen Bildeinstellungen ändern

Aber noch wichtiger: Auch Fernseher, die neu auf den Markt kommen, landen in Deutschland und den anderen EU-Ländern in den Verkaufsregalen, berichtet wa.de. Die Hersteller können dafür sorgen, indem sie die Geräte mit anderen Grundeinstellungen in den Verkauf bringen. „Die Fernseher werden von den Herstellern einfach dunkler eingestellt“, erläutert Torsten Raschka. Somit werden die neuen Richtlinien auch von TVs auf neuem Stand der Technik erreicht.

Heißt das dann aber für Verbraucher, dass sie mit einem wesentlich schlechteren und dunkleren Bild bei Fernsehern, die eigentlich erheblich mehr leisten können, leben müssen? Auch hier: nein. „Sie können ja auch einem Autofahrer nicht verbieten, schneller als eine bestimmte Geschwindigkeit zu fahren“, sagt Torsten Raschka.
Verbraucher können Vorgabe der neuen EU-Ökoverordnung umgehen

Mit anderen Worten: Keiner hindert den Käufer daran, nach dem ersten Einschalten einen neuen Bildmodus einzustellen. Denn nur, weil die standardmäßigen Voreinstellungen nach neuer Richtlinie dunkler und einige Features deaktiviert sind, der TV also sozusagen mit angezogener Handbremse läuft und ein nicht ganz so gutes Bild liefert, sind die anderen Modi nicht plötzlich gesperrt.

Für den Nutzer gilt: Im Idealfall also einen Modus wie „Kino“ oder „Film“ - jeder Hersteller hat hier eine andere Bezeichnung - anwählen, ein bisschen die Helligkeit und den Kontrast an die eigenen Sehgewohnheiten anpassen und schon kann man auch bei TV-Neuanschaffungen das bestmögliche Bild genießen.

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Verbraucher können aufatmen: Full-HD-Fernseher werden vorerst nicht aus dem Verkauf genommen.
© Schöning/Imago
Neue EU-Verordnung zum Energiesparen: Bei 8K-Fernseher bleibt ein Fragezeichen

Ein Fragezeichen bleibt allerdings in Hinblick auf 8K-Fernseher, die derzeit aber noch nicht weit verbreitet und kaum nachgefragt sind. Für die Industrie ist die im Vergleich zu 4K noch einmal höhere Auflösung eine große Zukunftshoffnung. Ob hier aber so einfach die neuen EU-Regeln eingehalten werden können, muss dann tatsächlich die Zukunft zeigen.

Steht der neue TV erst einmal im Wohnzimmer, stellt sich die Frage, was als darauf geschaut werden soll. Hier bietet Netflix mit Sicherheit das Richtige für jeden Geschmack. Aber am Netflix-Himmel ziehen Wolken auf. Denn wer seinen Account teilt, muss bald wohl schon mehr Geld bezahlen. Wer lieber Sport schaut, hat vermutlich ein Abo bei DAZN. Und hier wird dem Kunden bald mehr geboten. Denn das Programm wird unter anderem mit Kampfsport erweitert. Zuletzt hat der Streamingdienst sogar Pay-per-View angeboten.

Rubriklistenbild: © Schöning/Imago
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