Europäischer Gerichtshof: Meta darf keine Daten mehr zusammenführen

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ww_michael
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Europäischer Gerichtshof: Meta darf keine Daten mehr zusammenführen

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Der Europäische Gerichtshof stimmt dem Bundeskartellamt zu, dass Meta die Daten seiner Nutzer nicht ohne deren Einwilligung zusammenführen darf.

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stimmt dem Bundeskartellamt bei seiner Entscheidung zu, dass Meta die Daten seiner Nutzer nicht ohne deren Einwilligung zusammenführen und verarbeiten darf. Die Nutzer sollen demnach künftig "erstmals weitgehend frei und informiert entscheiden" können. Meta missbrauche seine Marktmacht, denn bisher sammele es die Daten der Nutzer von Facebook, Instagram und WhatsApp über Schnittstellen ohne deren ausdrückliche Zustimmung. Das hatte das Bundeskartellamt bereits 2019 entschieden. Meta hatte dagegen geklagt, mit der Begründung, dass das Bundeskartellamt seine Kompetenzen überschritten habe.

In dem Urteil des EuGH (Aktenzeichen: C-252/21) heißt es jedoch: "Eine nationale Wettbewerbsbehörde kann im Rahmen der Prüfung des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung feststellen, dass ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorliegt". Jedoch müsse "aufgrund der Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit [...] jede Entscheidung oder Untersuchung der zuständigen Aufsichtsbehörde gemäß dieser Verordnung" berücksichtigt werden.
BfDI begrüßt Urteil

Die Wettbewerbshüter hatten dem US-Konzern Meta unter Hinweis auf den Datenschutz untersagt, persönliche Informationen von Nutzern seiner Dienste Facebook, Instagram und WhatsApp zusammenzuführen. Auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber, hat inzwischen auf die EuGH-Entscheidung reagiert: "Es freut mich, dass der EuGH anerkennt, dass die Einhaltung von Datenschutzanforderungen wettbewerbsrelevant ist und Kartellbehörden erlaubt, zum Schutz des Wettbewerbs auch die Vereinbarkeit des Verhaltens von Unternehmen mit Datenschutzrecht zu prüfen".

Der EuGH stellt zudem klar, dass in erster Linie die unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden die Datenschutzverstöße feststellen. Daher hatte das Bundeskartellamt auch den BfDI und den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Thomas Fuchs, sowie die Data Protection Commission (DPC) in Irland einbezogen. "Kartell- und Datenschutzaufsichtsbehörden können datengetriebene Geschäftsmodelle nur erfolgreich regulieren, wenn sie eng zusammenarbeiten. Das bestätigt die Praxis in Deutschland, wo Bundeskartellamt und der Bundesdatenschutzbeauftragte entsprechend kooperieren. Gemeinsam mit unseren europäischen Kolleginnen und Kollegen werde ich die Entscheidung in der Task Force des Europäischen Datenschutzausschusses zum Zusammenspiel von Datenschutz, Wettbewerb und Verbraucherschutz auswerten und Best Practices für eine effiziente Zusammenarbeit festlegen, damit Bürgerinnen und Bürger besser vor rechtswidrigen und missbräuchlichen Datenverarbeitungen geschützt werden", kommentiert der BfDI.

"Wir begrüßen die Entscheidung des EuGH. Damit ist klargestellt, dass Meta die DSGVO nicht einfach mit ein paar Paragraphen in seinen Dokumenten umgehen kann. Das bedeutet, dass Meta eine ordnungsgemäße Einwilligung einholen muss und seine marktbeherrschende Stellung nicht ausnutzen darf, um Nutzer zu etwas zu zwingen, das sie nicht wollen. Dieses Urteil wird sich auch positiv auf anhängige Rechtsstreitigkeiten zwischen Noyb und Meta in Irland auswirken", begrüßt auch Noyb-Gründer Max Schrems das Urteil.
Neue Kontenübersicht

Der US-Konzern hatte bereits angekündigt, eine "neue Kontenübersicht" einführen zu wollen. Dies sei "nach intensiven Gesprächen" im Laufe des Abstimmungsprozesses geschehen. Meta will damit "eine insgesamt deutlich transparentere und verständlichere Nutzerführung" zu erreichen. Das Unternehmen habe "diverse Gestaltungselemente und Formulierungen geändert", die Mitglieder bei ihrer Wahl zugunsten der Kontenverknüpfung hätten beeinflussen können. Es würden auch "treffendere Begriffe" verwendet wie "personenbezogene Daten" statt "Informationen". Meta habe zudem den Vorgang zum Trennen von Konten "deutlich einfacher gestaltet".

(mack)
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