Regulierungswahnsinn in Rheinland-Pfalz: Bußgelder für halbierte Brote verhängt
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Regulierungswahnsinn in Rheinland-Pfalz: Bußgelder für halbierte Brote verhängt
In Rheinland-Pfalz haben einige Bäckereien und Bäckereifilialen Bußgeldbescheide in dreistelliger Höhe erhalten, weil sie halbierte Brote verkauft haben.
Hintergrund der Bußgeldbescheide, die vom “Landesamt für Mess- und Eichwesen” ausgestellt wurden, ist, dass nach dem deutschen Eichgesetz das Brot vor Verkauf gewogen werden muss. Dies geschieht normalerweise bei der Produktion. Bei den halbierten Broten war das laut dem Landesamt dann nicht mehr der Fall, so dass die halbierten Brote ungewogen in den Verkauf kamen. Die Behörde hatte in Bäckereien verdeckt Käufe von halbierten Broten getätigt und jeden Verstoß mit einem Bußgeld geahndet.
Laut der Tageszeitung “Rheinpfalz” hatten die betroffenen Bäckereifilialen daraufhin den Verkauf der halbierten Brote zum Ärger und Verwunderung ihrer Kunden aus Angst vor weiteren Bußgeldern erst einmal eingestellt.
Wie die Behörde gegenüber der Zeitung mitteilte, soll das “heikle Thema halbierte Brote” aber im Landesamt Ende August noch einmal intern diskutiert werden.
Die CDU-Landtagsfraktion in Rheinland-Pfalz zeigte sich angesichts der Vorfälle fassungslos und sprach von einem “Regulierungswahnsinn”. Wie der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Martin Brandl, mitteilte, sei wohl alles “was bisher als EU-Richtlinie zu Stirnrunzeln geführt hat und am Ende Possen der EU-Bürokratie geblieben sind, in Rheinland-Pfalz Realität geworden“.
Er forderte die zuständige FDP-Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt auf, “diesem Unsinn schnellstmöglich Einhalt zu bieten und dafür zu sorgen, dass das Landesamt wieder seinen Kernaufgaben nachgeht, statt das Bäckerhandwerk zu schikanieren und die Bevölkerung zu verärgern.“