Cannabis-Legalisierung beschlossen: Das gilt künftig bei Besitz, Konsum und Kauf

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ww_michael
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Cannabis-Legalisierung beschlossen: Das gilt künftig bei Besitz, Konsum und Kauf

Beitrag: # 3124Beitrag ww_michael »

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Die Freigabe von Cannabis ist in Deutschland umstritten. Jetzt hat das Bundeskabinett die teilweise Legalisierung der Droge beschlossen. Nach Angaben von Gesundheitsminister Lauterbach werden Kauf und Besitz von Cannabis künftig erlaubt sein - unter diesen Bedingungen.



Schon länger will die Bundesregierung Cannabis legalisieren. Schon vor Monaten hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ein Eckpunkte-Papier präsentiert, mit dem die teilweise Legalisierung der Droge auf den Weg gebracht werden soll. Jetzt hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf beschlossen.

Cannabis
Cannabis ist der Name der indischen Hanfpflanze, die den psychoaktiven Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) enthält. Dieser Wirkstoff verursacht einen Rauschzustand.

Hierzulande sind zwei Cannabis-Produkte als Rauschmittel gebräuchlich: Marihuana und Haschisch. Ersteres bezeichnet die getrockneten Blütenblätter, Stängel und Blätter der Pflanze. Unter Haschisch versteht man das getrocknete Harz aus den Drüsenhaaren der weiblichen Pflanze.
Besitz von 25 Gramm Cannabis wird straffrei

Laut Gesetzentwurf wird der Kauf und Besitz von maximal 25 Gramm Cannabis ab einem Alter von 18 Jahren grundsätzlich straffrei sein. Beziehen können es Konsumenten über sogenannte "Cannabis-Clubs", für die es eine Reihe von Auflagen gibt. Auch der Eigenanbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen wird dann erlaubt.

Cannabis wird außerdem aus dem Betäubungsmittelgesetz herausgenommen, wo es bisher neben Heroin und anderen Drogen als verbotene Substanz gelistet ist und mit entsprechende Strafen nach sich ziehen kann.
Was gilt für Cannabis-Clubs?

Die Clubs sollen wie Genossenschaften organisisert werden, brauchen eine Genehmigung und dürfen maximal 500 Mitglieder haben. Jedes Mitglied darf maximal 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat beziehen. Heranwachsende zwischen zwischen 18 und 21 Jahren fürfen in den Clubs maximal 30 Gramm pro Monat bekommen mit maximalem THC-Gehalt von zehn Prozent.

Die Pflanzen sollen dort "gemeinschaftlich" und "nicht-gewerblich" angebaut werden und über einen Mitgliedsbeitrag finanziert werden. Die Gewächshäuser müssen vor Einbrüchen geschützt werden und einen Sichtschutz haben.

Cannabis-Clubs, auch "Anbauvereinigungen" genannt, dürfen keine Werbung und kein Sponsoring betreiben. Außerdem darf dort nicht gekifft werden, nur in einem Abstand von 200 Metern. Das gilt auch für Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätze sowie in öffentlich zugänglichen Sportstätten.

Außerdem soll jeder Verein ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erstellen und einen Sucht- und Präventionsbeauftragten benennen müssen, der sich schulen lassen und regelmäßige Auffrischungsschulungen machen muss.

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Verkauf von Cannabis auch an Jugendliche?

Für Jugendliche unter 18 Jahren bleibt der Besitz wie der Konsum von Cannabis verboten. Werden sie mit Cannabis erwischt, werden sie jedoch nicht strafrechtlich verfolgt. Sie sollen aber an Interventions- und Präventionsprogrammen teilnehmen, wenn die Polizei sie erwischt. Wer mit der Droge handelt, macht sich aber weiterhin strafbar.

Für 18- bis 21- Jährige gilt zudem ein verringerter THC-Wert bei der Abgabe von Cannabis.

Das geht der Landesärztekammer Thüringen nicht weit genug. Das Gesetz werde mit dem von der Bundesregierung formulierten Kinder- und Jugendschutz nicht gerecht, heißt es in einer Mitteilung. Es bestehe die Gefahr eines erhöhten Cannabis-Konsums bei Kindern und Jugendlichen. Das menschliche Gehirn sei bis zu Vollendung des 25. Lebensjahrs nicht vollständig ausgereift. Durch frühen und häufigen Cannabis-Konsum im Jugendalter drohten medizinische und soziale Einschränkungen wie die Zunahme von Psychosen, Depressionen oder Angststörungen.

Psychoaktive Auswirkungen durch THC
Tetrahydrocannabinol (THC) ist für die psychoaktive Wirkung im Cannabis verantwortlich. Es bindet sich an sogenannte Cannabinoid-Rezeptoren, die sich im ganzen Körper - am häufigsten im Gehirn - befinden. Durch den Konsum von Cannabis wird das Gehirn regelrecht mit THC geflutet. Dadurch können alle Funktionen betroffen sein, die vom Cannabinoid-System gesteuert werden, zum Beispiel Motorik, Informationsverarbeitung oder das Gedächtnis.

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Ab wann soll Cannabis legal sein?

Wann genau das Gesetz in Kraft treten wird, ist noch nicht klar. Das hängt davon ab, wie schnell der Bundestag nach der Sommerpause darüber berät und die Legalisierung beschließt. Auch der Bundesrat muss sich wie bei jedem Gesetz formal damit befassen, kann es aber nach Angaben von Lauterbach nicht stoppen, da es in der Länderkammer nicht zustimmungspflichtig sei. Bundesgesundheitsminister Lauterbach ist überzeugt, dass das Gesetz bis zum 1. Januar 2024 in Kraft ist. Bis dahin bleibt Cannabis verboten.

Wenn die neue Regelung in Kraft tritt, sollen auch laufende Ermittlungs- und Strafverfahren darunter fallen.

Die Bundesregierung plant zusätzlich ein Gesetz, das den Verkauf von Cannabis in Geschäften regeln soll. Einen entsprechenden Entwurf kündigte Lauterbach noch vor Jahresende an.


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Wird der Bundesgesundheitsminister selbst kiffen?

Gesundheitsminister Lauterbach war maßgeblich daran beteiligt, die Legalisierung voran zu bringen, selber kiffen will er aber nicht: "Ich werde selbst nicht konsumieren. Ich habe ja bei anderer Gelegenheit schon mal darauf hingewiesen, dass ich den Konsum schon einmal probiert habe, aber ich plane nicht zu konsumieren, hab ich nicht vor", sagte er bei der Vorstellungs des Gesetzentwurfs.
Die wichtigsten Eckpunkte im Überblick:

Cannabis gehört nicht mehr zu verbotenen Substanzen nach dem Betäubungsmittelgesetz. Der Besitz und Konsum bleibt unter bestimmten Bedingungen straffrei.
Für Erwachsene sind bis zu 25 Gramm pro Tag erlaubt, maximal 50 Gramm pro Monat, 18- bis 21-Jährige dürfen maximal 50 Gramm pro Monat bekommen (mit einer Obergrenze beim Wirkstoffgehalt von maximal 10mg).
Die Abgabe erfolgt über sogenannte Cannabis-Clubs, für die bestimmte Regeln gelten. Sie dürfen keine Werbung machen.
Finanziert wird der Anbau im Verein über Mitgliedsbeiträge, es gibt also keinen Verkauf in dem Sinne.
Maximal drei "weibliche blühende Pflanzen" sind im Eigenanbau erlaubt - geschützt vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche.
In der Öffentlichkeit ist der Konsum nahe Schulen oder Kitas verboten. In Fußgängerzonen darf zwischen 7 und 20 Uhr nicht gekifft werden.
Frühere Verurteilungen wegen Besitzes oder Eigenanbaus bis 25 Gramm oder maximal drei Pflanzen können auf Antrag aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden, wenn das damalige Verhalten nach neuem Recht nicht mehr strafbar ist. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes werden Ermittlungs- und Strafverfahren beendet, die nach dem neuen Recht keine Grundlage mehr haben.
Eine Kampagne der Bundesregierung soll auf die Gefahren des Cannabiskonsums für junge Menschen aufmerksam machen.

(Dieser Artikel wurde erstmals am 19.10.2022 veröffentlicht und am 16.8.2023 zuletzt aktualisiert.)
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