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Internet zu langsam? Verbraucherschützer fordern 15 Euro Preisnachlass

Verfasst: Dienstag 17. Oktober 2023, 01:08
von ww_michael
Bereits bisher haben Internetkunden mit lahmem Anschluss eigentlich Anspruch auf Preisnachlass – doch den zu bekommen, ist aufwendig. Die Verbraucherzentrale fordert eine einfachere Regelung.

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Seit Mitte Dezember 2021 haben Verbraucherinnen und Verbraucher ein Preis-Minderungsrecht, wenn ihr heimisches Internet schlechter ist als vertraglich zugesichert. Auf dieser Basis müssten sie dann weniger Geld zahlen – doch die Regelung sei nur ein Papiertiger, werten Verbraucherschützer. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert deshalb, dass Verbraucher in diesem Fall pauschal eine Preisreduktion von 15 Euro im Monat bekommen. So lange, bis das Defizit behoben ist.

Bisher müssen Verbraucher die Diskrepanz zwischen vertraglich versprochener Internetgeschwindigkeit und tatsächlicher Datenrate nachweisen, indem sie ein Messtool der Bundesnetzagentur (www.breitbandmessung.de
) verwenden. Doch das ist aufwendig, insgesamt sind 30 Tests nötig: Zwischen den Messungen müssen mindestens fünf Minuten liegen beziehungsweise zwischen der fünften und sechsten Messung eines Tages mindestens drei Stunden. Der Gesamtzeitraum für die sogenannte »Messkampagne« darf nicht länger sein als zwei Wochen. Diese Vorschriften zeigen: Verbraucher müssen es mit der Sache schon sehr ernst meinen.