Berliner Gericht: Preiserhöhungsklauseln bei Netflix und Spotify unwirksam

Alles was rund um Recht, Gesetz und Ploitik zu tun hat
Antworten
Benutzeravatar
ww_michael
Verified
Site Admin
Beiträge: 2679
Registered for: 3 years 1 month
3
Wohnort: Winnen
Hat sich bedankt: 89 Mal
Danksagung erhalten: 1877 Mal
Geschlecht:
Alter: 59
Kontaktdaten:
Germany

Berliner Gericht: Preiserhöhungsklauseln bei Netflix und Spotify unwirksam

Beitrag: # 3329Beitrag ww_michael »

Seit Monaten hatten Streaming-Anbieter ihre Abo-Preise erhöht – und das ohne Zustimmung der Nutzer. Zwei Anbietern machte das Berliner Kammergericht jetzt einen Strich durch die Rechnung.

Bild

Mit zwei Berufungsurteilen hat das Berliner Kammergericht am Freitag die seit Monaten bestehenden Preiserhöhungsklauseln der beiden Streaming Anbieter Netflix und Spotify unwirksam gemacht. Immer wieder hatten die zwei Anbieter in den letzten Monaten die Preise für ihre Abos erhöht, ohne dass Nutzer dem zustimmen mussten.

Wie die Verbraucherzentrale des Bundesverbands (vzbz) am Freitagmittag mitteilte, könne das gefällte Urteil in Zukunft einseitige Preisanpassungsklauseln durch Streamingdienste in Deutschland unterlassen. Nur mit einer Zustimmung des jeweiligen Nutzers dürfe dann eine Preiserhöhung erfolgen. Einen großen Aufwand sehe das Gericht darin nicht. Für Streaming-Dienste sei es gut umsetzbar, „die Zustimmung ihrer Nutzer zu einer Preiserhöhung einholen zu können“, so das Kammergericht.

Immer wieder stand der Streaming-Anbieter Netflix in den vergangenen Monaten in der Kritik. Erst Anfang November hatte Netflix ein verbilligtes Basis-Abo mit Werbung eingeführt, der die bestehenden werbefreien Basis-, Standard- und Premium-Abostufen ergänzen soll. Damit reagierte Netflix offensichtlich auf die wachsende Zahl von Konkurrenten auf dem deutschen Streamingmarkt bei gleichzeitig sinkender Konsumlaune der Verbraucher.
Anmerkung der Redaktion: In der vorherigen Version hieß es, Preiserhöhungen bei Netflix und Spotify seien unwirksam. Richtig ist, dass das Kammergericht über Preiserhöhungsklauseln entschieden hat, bei denen es nicht auf die Zustimmung der Kund:innen ankommen sollte. Das Kammergericht hat diese Klauseln für unwirksam erklärt. Die Verbraucherzentrale hat ihren Fehler korrigiert.
Bild
Antworten