Teurerer Sprit und „Blackbox“-Pflicht: Was sich im Jahr 2024 für Auto Fahrende ändert

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ww_michael
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Teurerer Sprit und „Blackbox“-Pflicht: Was sich im Jahr 2024 für Auto Fahrende ändert

Beitrag: # 3372Beitrag ww_michael »

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Einfach einsteigen und losfahren? Wer mit dem Auto unterwegs ist, muss sich über neue Regeln auf dem Laufenden halten. Die wichtigsten Änderungen ab dem Jahr 2024 haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Neue Vorgaben bei den Winterreifen, Pflicht zum Führerscheintausch und weniger finanzielle Förderung für E-Autos: Hier lesen Sie, was auf Auto Fahrende und Kaufwillige im Jahr 2024 zukommt.
Änderungen 2024 im Überblick

Diesel und Benzin werden teurer
Winterreifen mit Alpine-Symbol
Führerscheinverlängerung nur mit Selbstauskunft?
Papierführerschein umtauschen
Grüne Plakette? Ab zum TÜV
Kommen „Handyblitzer“ und „Scan-Cars“ deutschlandweit?
Geringere Förderung pro E-Auto
„Blackbox“ fürs Auto wird Pflicht
Diese neuen Assistenzsysteme sind ab 2024 Pflicht

Diesel und Benzin werden teurer

Die nächste Stufe der CO₂-Steuer tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Für eine Tonne CO₂ werden ab dann 40 statt wie bisher 30 Euro fällig. „Das bedeutet, dass Sie an der Tankstelle etwa 3 Cent mehr pro Liter Diesel oder Benzin bezahlen müssen“, erklärt ADAC-Jurist Klaus Heimgärtner. Die schon rückwirkend für 2022 erhöhte Pendlerpauschale bleibt bestehen. Sie beträgt 38 Cent pro Kilometer ab dem 21. Kilometer.
Winterreifen mit Alpine-Symbol

Ab dem 1. Oktober 2024 gelten nur noch solche Reifen als Winterreifen, die mit dem Alpine-Symbol gekennzeichnet sind. Dabei handelt es sich um das Piktogramm eines Berges mit einer Schneeflocke. Wer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte ohne solche Reifen unterwegs ist, kann dafür ein Bußgeld kassieren. Die Übergangsfrist, laut der man M+S-Reifen als Winterreifen nutzen darf, läuft zum 1. Oktober 2024 aus.

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Führerscheinverlängerung nur mit Selbstauskunft?

Auf EU-Ebene wird seit einiger Zeit über eine Führerscheinreform diskutiert. Am wahrscheinlichsten scheint es aktuell, dass in Zukunft Menschen jeden Alters eine Selbstauskunft ausfüllen müssen, wenn sie ihren Führerschein verlängern lassen. In dem Dokument beantworten sie Fragen zu ihrer physischen und psychischen Gesundheit. Bevor neue Regeln endgültig in Kraft treten können, muss zu dem Vorhaben noch ein Kompromiss mit dem Europaparlament gefunden werden. Dass es in Deutschland also schon 2024 neue Regeln rund um den Führerschein gibt, ist unwahrscheinlich.

Papierführerschein umtauschen

Wer zwischen 1965 und 1970 geboren ist, muss bis zum 19. Januar 2024 seinen Papierführerschein gegen einen Führerschein im Scheckkartenformat tauschen. Nach diesem Stichtag ist der Papierführerschein ungültig. Wer 1971 oder später geboren ist, hat noch bis zum 19. Januar 2025 Zeit. Der Grund für die Tauscherei: In zehn Jahren sollen in der EU alle Führerscheine einheitlich sein. Der rosa (oder graue) Lappen hat dann ausgedient. Übrigens: Führerscheine sind in Deutschland generell nicht mehr unbegrenzt gültig. Mehr Infos und alle Fristen finden Sie auf der Website der Bundesregierung.
Grüne Plakette? Ab zum TÜV

2024 müssen alle Autos zur Haupt- und Abgasuntersuchung, auf deren Nummernschild eine grüne Plakette klebt. Die Untersuchung ist spätestens in dem Monat fällig, der oben steht (dort, wo auf dem Ziffernblatt der Uhr die 12 steht). Wer sich länger Zeit lässt, kann ein Bußgeld kassieren.

Kommen „Handyblitzer“ und „Scan-Cars“ deutschlandweit?

In Rheinland-Pfalz dokumentieren an einigen Orten hochauflösende Kameras, ob Auto Fahrende mit dem Handy am Ohr telefonieren. Denn das ist verboten. Mit dem Pilotprojekt ist die Landesregierung zufrieden und will die umgangssprachlich „Handy-Blitzer“ genannten Cams landesweit einsetzen. Der ADAC hält es für „gut möglich“, dass die neue Technik „schon bald“ bundesweit genutzt werden könnte.

Fahren in Zukunft Autos mit einer Kamera auf dem Dach durch Hamburg, die die Kennzeichen von Falschparkern fotografieren? Zumindest steht die Hansestadt den sogenannten Scan Cars aufgeschlossen gegenüber. Denn die digitale Technik schafft in der gleichen Zeit weitaus mehr Kontrollen als ein Mensch. Bis Scan Cars durch deutsche Städte kurven, dauert es aber wohl noch. Der Datenschutz ist noch nicht ganz geklärt, und es fehlt eine Rechtsgrundlage, sagt ADAC-Jurist Klaus Heimgärtner.

Geringere Förderung pro E-Auto

Wer ein E-Auto kauft, kann dafür weiterhin Geld vom Bund bekommen. Die maximale Kaufprämie ist ab 2024 allerdings niedriger. Sie liegt nun bei bis zu 4500 Euro für Autos, deren Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro beträgt. Ist der Neuwagen teurer, gibt es keine Förderung vom Staat. Es lohnt sich, den Antrag frühzeitig zu stellen, denn der Bund hat nur eine begrenzte Menge Geld zu diesem Zweck bereitgestellt. Ausführliche Informationen liefert die Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
„Blackbox“ fürs Auto wird Pflicht

Im Flugzeug ist die Blackbox schon lange Standard. Das Gerät zeichnet Daten rund um den Flug auf. Das ist hilfreich, um nach einem Unfall herauszufinden, was genau sich zugetragen hat. In neu zugelassenen Pkw und Nutzfahrzeugen bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen ist ein ähnliches Gerät ab Sommer 2024 obligatorisch: der Event Data Recorder (EDR). Dieser zeichnet Daten wenige Sekunden vor, während und kurz nach dem Unfall des Fahrzeugs auf. „Vor einer permanenten Überwachung durch die EDR-Daten braucht sich niemand zu fürchten“, sagt Klaus Heimgärtner, Jurist beim ADAC. Er weist aber auch darauf hin: Bei einem Unfall könnten etwa Behörden auf die Daten zugreifen wollen – und je nachdem, was passiert ist, könnten die Daten entlastend oder belastend wirken.

Diese neuen Assistenzsysteme sind ab 2024 Pflicht

Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, müssen ab dem 7. Juli 2024 Neufahrzeuge mit einem intelligenten Geschwindigkeitsassistenzsystem ausgestattet sein. „Dieses soll die Autofahrenden durch akustische oder optische Signale auf Überschreitungen des Tempolimits hinweisen“, erklärt der Auto Club Europa (ACE). Die Pflicht geht auf eine EU-Verordnung zurück.

Zusätzlich sind in Neuwagen ab kommendem Sommer ein Notbremsassistent, ein Müdigkeitswarner, ein automatisches Notbremslicht, ein Rückfahrassistent und ein Notfallspurhalteassistent Pflicht. Zudem ist dann eine Schnittstelle verpflichtend, um eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre, sogenannte Alcolocks, nachrüsten zu können, informiert der ACE. Es sei damit zu rechnen, dass sich die Assistenzsystempflicht auf den Fahrzeugpreis auswirken werde, sagt ADAC-Jurist Klaus Heimgärtner.
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