Bundesfinanzhof warnt vor doppelter Besteuerung von Renten

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ww_michael
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Bundesfinanzhof warnt vor doppelter Besteuerung von Renten

Beitrag: # 601Beitrag ww_michael »

Vor allem Selbständige würden ohne Änderungen bei der Besteuerung von Renten künftig doppelt zur Kasse gebeten, sagen die Richter in einem Grundsatzurteil. Das Bundesfinanzministerium reagiert prompt.

er Bundesfinanzhof hat am Montag in einem lang erwarteten Urteil erstmals Änderungen bei der Besteuerung von Renten angemahnt, weil sonst künftige Rentnergenerationen vom Fiskus doppelt zur Kasse gebeten werden. Betroffen seien überwiegend Selbständige. Bei Arbeitnehmern seien die Rentenbeiträge, die im Laufe eines Erwerbslebens eingezahlt werden, zu einem größeren Teil von der Steuer befreit, betonte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung. Außerdem seien tendenziell eher Männer davon betroffen, weil sie statistisch früher sterben als Frauen und deshalb über einen kürzeren Zeitraum Rente beziehen.

Das Bundesfinanzministerium reagierte prompt: Die geforderten Änderungen könnten zusammen mit der geplanten Reform des Einkommensteuerrechts nach der Bundestagswahl umgesetzt werden. „Das ist ein Lösungsvorschlag, den wir uns vorstellen können", sagte Staatssekretär Rolf Bösinger am Montag in München. Dabei sollen auch die Beiträge zu gesetzlichen und privaten Renten während des Berufslebens schon vor 2025 komplett von der Steuer abziehbar sein. Derzeit können sie zu 92 Prozent abgezogen werden. „Wir wollen keine Doppelbesteuerung von Rentnern“, bekräftigte Bösinger.
Bei privaten Renten kann es keine Doppelbesteuerung geben

Im konkreten Fall hat der zuständige Senat des höchsten deutschen Steuergerichts zwar die Klage eines Steuerberaters abgewiesen, weil bei ihm die doppelte Besteuerung rechnerisch noch keine Rolle spielt. In einem zweiten Verfahren scheiterte ein Zahnarzt vor Gericht, der neben der gesetzlichen Rente noch rund 20 weitere private Renten abgeschlossen hatte. Bei privaten Renten kann es nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs systembedingt keine verbotene doppelte Besteuerung geben.

Allerdings untersuchten die Richter die Besteuerung der Renten sehr grundsätzlich, weil sie seit dem Jahr 2005 in einem komplizierten Stufensystem bis zum Jahr 2040 von einem „vorgelagerten“ System in eine „nachgelagerte“ Besteuerung umgewandelt wird. Ab diesem Zeitpunkt wird die Rente dann voll besteuert. Umgekehrt werden die Beiträge in die Rentenkasse erst ab 2025 von der Steuer freigestellt. Die Kläger hatten befürchtet, dass es dabei zu einer doppelten Besteuerung kommt.
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