Samsung Smart-TV: Hersteller kann Geräte aus der Ferne sperren

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ww_michael
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Samsung Smart-TV: Hersteller kann Geräte aus der Ferne sperren

Beitrag: # 1062Beitrag ww_michael »

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amsung kann Smart-TVs aus der Ferne sperren. Das wurde bekannt, als eine Charge Geräte in Südafrika entwendet wurde und Samsung die Funktionen der Geräte per Seriennummer-Blacklist gesperrt.

Fernseher haben über die Jahre immer mehr Funktionen bekommen und sich so den Namen Smart-TV verdient. Die Software mit Internetzugang bietet aber auch ganz andere Möglichkeiten als die, die man zunächst vermuten würde. Samsung hat nun Geräte per Fernzugriff gesperrt. Fairerweise muss man sagen, dass die betroffenen Geräte in Südafrika entwendet wurden und somit nicht mehr bei ihrem rechtmäßigen Besitzer betrieben werden konnten.

In Europa würde man vermutlich die Augenbrauen hochziehen, aber in Südafrika wird TV Block, so der Name der Funktion, als wichtigstes Sicherheits-Feature verstanden. Funktionen, die in Südafrika vorhanden sind, lassen sich aber natürlich auch weltweit nutzen, um Hehlerware aus dem Verkehr zu ziehen. Die betroffenen Geräte in Südafrika wurden aus einem Distributionszentrum entwendet und Samsung stellt über die Sperre der dort gelagerte Ware sicher, dass sie nicht mehr funktioniert. Wie effektiv das in diesem Fall ist, dürfte allerdings umstritten sein. Der Geprellte ist letztlich der Kunde, der das Gerät beim Hehler kauft und dann feststellt, dass die Funktionalität nicht mehr gegeben ist. Die Maßnahme zieht also eher bei den Kunden der Hehler, bei denen sich die Maßnahme hoffentlich rumspricht und sie keine Samsung-Fernseher kaufen, die "vom LKW gefallen sind".

Aus Südkorea wird das System per Seriennummer realisiert. Samsung hat eine schwarze Liste, in die die Seriennummern eingetragen werde. Sobald das Gerät ins Internet kommt und mit Samsung Kontakt aufnimmt, werden die Funktionen gesperrt. Kunden können so auch gestohlene Ware melden und Samsung zieht das Gerät dann aus dem Verkehr. Da alle Geräte auch nach Haus telefonieren, können sich manche vielleicht sogar - etwas Glück involviert - wieder finden lassen.

Sollten Geräte fälschlicherweise auf die Liste geraten, können sie über einen Kontakt zu Samsung und Nachweis des Kaufbeleges binnen 48 Stunden heruntergenommen werden. Das setzt allerdings voraus, dass man den Kaufbeleg aufbewahrt. In Deutschland ist das in der Regel zumindest für die Zeit der Garantie/Gewährleistung üblich.

Quelle: Samsung
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