Neuer Bußgeldkatalog: Rasen, Falschparken und Blockieren von Rettungsgassen - Diese Strafen drohen

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ww_michael
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Neuer Bußgeldkatalog: Rasen, Falschparken und Blockieren von Rettungsgassen - Diese Strafen drohen

Beitrag: # 1301Beitrag ww_michael »

Nach hartem Ringen hat der Bundesrat am Freitag grünes Licht für den neuen Bußgeldkatalog gegeben. Vor allem Raser müssen sich demnächst warm anziehen.

Berlin - Der Bundesrat hat am Freitag (8. Oktober) den neuen Bußgeld-Katalog* durchgewunken. Vor allem Raser müssen sich künftig auf härtere Strafen einstellen. Wer beispielsweise in Ortschaften mehr als zehn Stundenkilometer schneller ist, als erlaubt, muss mindestens 50 Euro statt bisher 25 Euro zahlen. Ein Überblick auf die neuen Regeln - und die Kritik:
Teureres Falschparken

Wenn Autofahrerinnen und Autofahrer unerlaubt Fahrrad- oder auch Gehwege blockieren, kommt sie dies künftig teurer als bislang zu stehen. Für das verbotswidrige Parken werden ebenso wie für das unerlaubte Abstellen des Fahrzeugs auf Schutzstreifen oder in zweiter Reihe Geldbußen von bis zu 110 Euro fällig - bislang sind es 15 Euro.

Wer sein Auto unberechtigt auf einen Schwerbehinderten-Parkplatz stellt, muss statt 35 künftig 55 Euro zahlen. Ebenso hoch ist das Bußgeld* beim unerlaubten Parken auf Plätzen, die speziell für Elektroautos oder Carsharingfahrzeuge reserviert sind. Bei Parkverstößen in Feuerwehrzufahrten oder mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen gibt es nach Angaben des Verkehrsministeriums eine Erhöhung des Bußgeldes auf bis zu 100 Euro.
Rettungsgasse

Wenn unerlaubt die eigentlich für Einsatzkräfte reservierte Rettungsgasse genutzt oder keine Notfallspur gebildet wird, gibt es künftig Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro und außerdem einen Monat Fahrverbot. Hintergrund ist, dass es in der Vergangenheit immer wieder Fälle gegeben hatte, in denen für die Helfer nach Unfällen wertvolle Zeit verloren ging, weil Autofahrer die Rettungsgasse blockierten.
Tempoverstöße

In der ursprünglichen Fassung zur Änderung des Bußgeldkatalogs, deren Vollzug wegen eines Formfehlers im vergangenen Jahr aber ausgesetzt wurde, waren ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts und 31 km/h außerorts noch Fahrverbote vorgesehen. Diese gibt es nun nicht - stattdessen werden die Bußgelder erhöht.

Innerorts gilt künftig für Pkw, dass bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h bis 25 km/h 115 Euro statt wie bislang 80 Euro fällig werden; bei 16 bis 20 km/h sind es 70 statt 35 Euro, bei 11 bis 15 km/h 50 statt 25 Euro und bei bis zu 10 km/h 30 Euro statt wie bislang 15.

Außerorts werden die Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21 bis 25 km/h von 70 auf 100 Euro erhöht. Bei 16 bis 20 km/h zu viel auf dem Tacho sind es 60 statt 30 Euro; wer mit bis zu 15 km/h beziehungsweise bis zu 10 km/h zu schnell unterwegs ist, muss mit Bußgeldern von 40 beziehungsweise 20 Euro rechnen, bislang sind es 20 und 10 Euro.
Ab wann gelten die neuen Bußgelder?

Nach der Zustimmung des Bundesrates am Freitag soll die Verordnung nun noch im Herbst im Bundesgesetzblatt verkündet werden. In Kraft tritt sie dann drei Wochen später.
Welche Kritik gibt es?

Die Polizeigewerkschaft DPolG begrüßte die Einigung zwar grundsätzlich und erklärte, mit dem Beschluss herrsche nun „endlich Rechtsklarheit“. Zugleich beklagte die Gewerkschaft aber, dass statt der ursprünglich vorgesehenen Fahrverbote für bestimmte Geschwindigkeitsverstöße nun „lediglich höhere Geldbußen“ vorgesehen seien. Wenn bei einigen Überschreitungen „erst dann ein Fahrverbot droht, wenn sie vor Schulen, Kitas oder Pflegeeinrichtungen begangen wurden, kann das von Schnellfahrern missverstanden werden“, erklärte der Vorsitzende Rainer Wendt.

Der Linken-Verkehrsexperte Thomas Lutze erklärte hingegen, die teils drastischen Erhöhungen der Bußgelder seien „der falsche Weg“, denn die Wirkung einer Strafzahlung sei „je nach Einkommen sehr unterschiedlich“. Bei dem einen Verkehrssünder seien 100 Euro Kleingeld, für einen anderen sei damit „der Monat finanziell zu Ende“, erklärte Lutze. Deswegen müssten Bußgelder und Ordnungsstrafen einkommensabhängig verhängt werden - auch wenn dadurch der Aufwand steige. (AFP/ph) *Merkur.de ist Teil von IPPEN.MEDIA.
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