Ampel-Pläne: Bürgergeld statt Hartz IV - Das ist der Unterschied

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ww_michael
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Ampel-Pläne: Bürgergeld statt Hartz IV - Das ist der Unterschied

Beitrag: # 1337Beitrag ww_michael »

Die Pläne von SPD, Grünen und FDP sehen vor, dass ein Bürgergeld Hartz IV ablöst. Die Zuverdienstmöglichkeiten sollen verbessert werden. Auch auf die gestiegenen Mieten soll Rücksicht genommen werden. Was verspricht das Bürgergeld noch?

In dem Sondierungspapier der Ampel wird dem Bürgergeld genau ein Absatz gewidmet. Kernsatz: Das Bürgergeld soll die Würde des und der Einzelnen achten, zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen sowie digital und unkompliziert zugänglich sein.
Bürgergeld kein bedingungsloses Grundeinkommen

Das ist jetzt nicht unbedingt neu. Vieles davon gilt auch für Hartz IV. So soll zum Beispiel auch an der Mitwirkungspflicht festgehalten werden. Das heißt, wer sich nicht um Arbeit bemüht, bekommt weniger Geld vom Staat als andere. Insofern ist das Bürgergeld kein bedingungsloses Grundeinkommen, das man bekommt, egal, ob man arbeiten will oder nicht.

Erklärtes Ziel ist nach wie vor, Menschen in Arbeit zu bringen. Nur wer mehr arbeitet, soll zukünftig besser dastehen. Die Zuverdienstmöglichkeiten sollen verbessert werden. Bisher ist es ja oft so, dass es sich für Sozialhilfeempfänger kaum lohnt, einen Extrajob anzunehmen, da bei einem zusätzlichen Verdienst wenig oder gar nichts bleibt. Das soll sich ändern. Ebenso soll auf die gestiegenen Mieten Rücksicht genommen werden bei der Kalkulation des Bürgergelds. Wie hoch dieses Bürgergeld in Zukunft sein soll, darüber steht nichts Genaues im Sondierungsauftrag.

Zum Artikel: Lob, Zweifel und Kritik - Gemischte Reaktionen auf Ampel-Pläne

Wechsel von Hartz IV auf Bürgergeld ist Idee der SPD

Für dieses Bürgergeld hat sich vor allem die SPD eingesetzt, die das ungeliebte Hartz IV loswerden wollte, das der letzte SPD-Kanzler Gerhard Schröder eingeführt hatte. Im Februar 2019 hat der SPD-Parteivorstand deswegen ein Diskussionspapier beschlossen, das Hartz IV abschaffen soll und durch eine neue Sozialleistung ersetzt wird, das sogenannte Bürgergeld.

Der wesentliche Unterschied zum Arbeitslosengeld II bestand im SPD-Papier darin, dass dieses Bürgergeld erst nach einer deutlich verlängerten Berechtigung auf Arbeitslosengeld I eingreift und, dass es eine zweijährige Schonfrist für die Anrechnung von Vermögen und Wohnraumüberprüfung gibt. Wieviel von dieser Idee ins Ampel-Bürgergeld einfließt, das werden die Verhandlungen der nächsten Wochen zeigen.
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