Youtuber „Drachenlord“ verurteilt – „Trauriges Beispiel für Folgen von Hass und Mobbing im Netz“

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ww_michael
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Youtuber „Drachenlord“ verurteilt – „Trauriges Beispiel für Folgen von Hass und Mobbing im Netz“

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Der Youtuber „Drachenlord“. (dpa / Daniel Karmann)

Der Youtuber Rainer Winkler, der unter dem Pseudonym „Drachenlord“ bekannt ist, ist wegen gefährlicher Körperverletzung und anderer Straftaten zu zwei Jahren Haft verurteilt worden.

Winkler steht seit Jahren im Zentrum einer Auseinandersetzung mit Menschen, die ihn im Netz und in der realen Welt anfeinden. Die Richterin in Nürnberg sah es als erwiesen an, dass der 32-Jährige unter anderem einen Mann mit einer Taschenlampe auf die Stirn geschlagen und verletzt hatte. Einen anderen bewarf er mit einem Backstein. Außerdem hatte er Polizisten beleidigt. Das Verfahren sei ein trauriges Beispiel dafür, welche Folgen Hass und Mobbing im Internet hätten, führte die Richterin aus.

Die Staatsanwältin hatte zuvor eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten gefordert. Die Verteidigung plädierte für eine Bewährungsstrafe. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe aus den sieben Anklageschriften während des Prozesses gestanden und sich entschuldigt. Er war bereits im September 2019 wegen einer Pfefferspray-Attacke zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden.
Regelmäßig tauchen „Hater“ vor seinem Haus in Altschauerberg auf

Der Videoblogger streitet sich seit Jahren mit Internetnutzern, die ihn aufgrund seines Aussehens und seines Auftretens massiv beleidigen und bedrohen. Regelmäßig tauchen viele dieser „Hater“ auch vor seinem Haus in dem mittelfränkischen Dorf Altschauerberg auf, um ihn zu provozieren. Zugleicht heizt Winkler die Auseinandersetzungen selbst immer wieder an. Seine Privatadresse etwa gab er selbst öffentlich bekannt. Die Polizei muss nach eigenen Angaben mitunter mehrmals täglich zu seinem Grundstück ausrücken. Nachbarn beklagen sei langem die Belastungen durch das Phänomen „Drachenlord“.

Im Prozess kündigt Winkler an, dass er sein Haus inzwischen verkauft habe und aus Altschauerberg wegziehen werde. Er plane, künftig weniger aktiv im Internet zu sein, aber aufhören wolle er nicht. Winkler bestreitet seinen Lebensunterhalt dadurch. Vor Gericht gab er ein monatliches Einkommen von 3.500 bis 6.000 Euro an.
Medienwissenschaftler hält „Drachenlord“-Phänomen für Einzelfall

Der Medienwissenschaftler Christian Gürtler von der Uni Erlangen hält das „Drachenlord“-Phänomen für einen Einzelfall. Nichts davon sei aber vergleichbar, sagte er. Es sei ein absolut „herausragendes Beispiel von Hass im Netz“, weil dieser auch offline weitergehe. Normalerweise hielten Internetaktivisten ihre privaten Adressen geheim – und sollten diese doch bekannt werden, zögen sie meist um.

Diese Nachricht wurde am 22.10.2021 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
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