Bundesweit steigen die Renten erstmals gleich, Pfändungsfreigrenzen werden angehoben, neuzugelassene Autos müssen mit einer Art Black Box ausgestattet sein – mehr dazu und weitere neue Gesetze und Änderungen im Juli gibt es hier.
Höhere Renten
Zum 1. Juli steht, wie in jedem Jahr, eine Rentenanpassung an, welche sich wie immer an der zurückliegenden Lohnentwicklung orientiert. Die Renten steigen dabei in Ost und West erstmals gleichermaßen um 4,57 Prozent. Der Rentenwert, also was ein Rentenpunkt wert ist, wird bundesweit von zuvor 37,60 Euro auf 39,32 Euro erhöht. "Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet die Rentenanpassung einen Anstieg um 77,40 Euro im Monat", rechnet die Bundesregierung vor.
Einen Zuschlag gibt es ab Juli bei Erwerbsminderungsrenten: Wurde sie erstmals bezogen zwischen Januar 2001 und Juni 2014 sind es 7,5 Prozent, bei einem Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 sind es 4,5 Prozent. "Rentnerinnen und Rentner mit einem Rentenbeginn ab Juli 2014 profitieren bereits von einigen Verbesserungen", so die Deutsche Rentenversicherung. Die Gesetzliche Rentenversicherung prüft automatisch, wer Anspruch auf welchen Zuschlag hat. Ein Antrag muss nicht gestellt werden.
Bei Hinterbliebenenrenten gibt es durch die allgemeine Rentenanpassung ab Juli auch einen höheren Freibetrag für eigenes Einkommen. Dieser steigt von 992 auf 1.038 Euro Netto (vorher 992 Euro). Die Hinzuverdienstgrenze wird für jedes waisenberechtigte Kind um 220 Euro erhöht. Bei Waisenrenten gibt es keine Hinzuverdienstgrenze.
Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen
Die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen werden wieder zum 1. Juli angepasst. Sie garantieren verschuldeten Personen mit Arbeitseinkommen ein Existenzminimum. Liegt das Arbeitseinkommen über dem Grundfreibetrag, bleibt dem Schuldner ein gewisser Teil vom Mehrverdienst erhalten. Der pfändungsfreie Betrag erhöht sich zudem, wenn der Schuldner gesetzlich zu Unterhaltsleistungen verpflichtet ist.
Bei Alleinstehenden beträgt die monatliche Pfändungsfreigrenze ab 1. Juli 1.491,75 Euro (zuvor 1.402,28 Euro). In der Vergangenheit wurden die Pfändungsfreigrenzen alle zwei Jahre angelehnt an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten und zum Juli angepasst. Seit 2021 erfolgt dies jährlich. Die Freigrenzen werden gemäß einer Rundungsvorschrift für das P-Konto (Pfändungskonto) auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag aufgerundet
Kabel-TV-Empfang kein Bestandteil der Nebenkosten mehr
Bei mehr als zehn Millionen Mietern sind die Gebühren für ihren TV-Kabelanschluss in den Nebenkosten enthalten, weil der Vermieter diese so umlegen darf. Dies ist laut Gesetz nur noch bis zum 30. Juni 2024 möglich. Dann entfällt damit das sogenannte "Nebenkostenprivileg".
Mit der bisherigen Regelung war es keine Seltenheit, dass Mieter für den Kabelanschluss anteilig mitbezahlen mussten, obwohl sie ihn gar nicht genutzt haben. Das wird jetzt abgeschafft. Nun können alle frei wählen, ob und wie sie TV-Angebote empfangen wollen, egal ob via Kabel, Satellit, DVB-T2, Internetfernsehen oder über andere Ausspielwege.
Ausweitung bei Preisen für Lkw-Maut
Ab 1. Juli 2024 wird für Lkw im Güterverkehr mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht ein CO2-Aufschlag bei der Mautgebühr fällig. Dieser beträgt 200 Euro pro Tonne CO2-Emission. Ausgenommen davon bleiben Handwerkerfahrzeuge. Damit sollen Gütertransporte mit klimafreundlicheren Antrieben und Verkehrsmitteln attraktiver werden. Eingesetzt werden sollen die Mauteinnahmen etwa, um die Bundesfernstraßen-Infrastruktur und das Netz der Bundesschienenwege zu stärken.
Die Mautsätze bestehen damit aus vier Kostenteilen: Kosten der Infrastruktur, der Luftverschmutzung, der Lärmbelastung und des CO2-Ausstoßes. Emissionsfreie Lkw bleiben bis Ende 2025 von der Maut befreit.
Black Box wird für Pkw Pflicht
Die Black Box kennen die meisten von Flugzeugen. Kommt es hier zu einem Absturz oder Zusammenprall, liefern die von der Maschine gespeicherten Daten Sachverständigen wichtige Hinweise zur Klärung der Unglücksursache.
Ab 7. Juli müssen in Deutschland alle neu zugelassenen Pkw mit einer Art Black Box, genauer dem Event Data Recorder, ausgerüstet sein. Kommt es zu einem Crash, wird dort nur eine kurze Zeitspanne vor und nach dem Geschehen aufgezeichnet.
Neu zugelassene Pkw müssen ab dem 7. Juli noch über eine Reihe weiterer Fahrerassistenzsysteme verfügen:
Rückfahrassistent
Intelligenter Geschwindigkeitsassistent
Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre
Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers
Notbremslicht
Notbrems-Assistenzsystem für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge (für Lastkraftwagen und Busse bereits seit mehreren Jahren vorgeschrieben)
Notfall-Spurhalteassistenten
Reifendrucküberwachungssysteme
Neu zugelassene Autos:
"Fabrikneue Kraftfahrzeuge ( Kfz ) und Kraftfahrzeuganhänger ( Kfz -Anhänger), die erstmals in Deutschland zugelassen und registriert werden und ein Kennzeichen erhalten, werden den Neuzulassungen zugeordnet. Kfz und Kfz -Anhänger, die bereits im In- oder Ausland zugelassen waren, fallen nicht darunter", erklärt das Kraftfahrtbundesamt.
Gasspeicherumlage wird erhöht
Die Gasspeicherumlage wird zum 1. Juli von zuvor 0,186 Cent/kWh auf 0,25 Cent/kWh angehoben. Die Gasspeicherumlage war mit dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen zum 30. April 2022 eingeführt worden, um die Kosten für die Befüllung der Gasspeicher auf die Gaskunden umzulegen und damit die Versorgungssicherheit in Deutschland abzusichern. Die nächste Anpassung der Gasspeicherumlage erfolgt im Januar 2025.
Brustkrebs-Frühvorsorge: Altersobergrenze auf 75 angehoben
Ab 1. Juli 2024 haben auch Frauen bis 75 Jahre Anspruch auf ein kostenloses Brustkrebs-Screening zur Krebsvorsorge. Bisher lag die Altersobergrenze bei 69 Jahren. Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren können sich ab 1. Juli bei ihrer regional zuständigen Zentralen Stelle anmelden, wenn sie davon Gebrauch machen wollen. Um einen Termin zu bekommen, muss laut G-BA die letzte Früherkennungs-Mammographie länger als 22 Monate zurückliegen. Brustkrebs ist bei Frauen in Deutschland nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums die häufigste Krebserkrankung.
Mehr Rente, höhere Pfändungsfreigrenzen, Black Box fürs Auto
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