Recht auf schnelles Internet gilt ab sofort

Alles rund um Hardware
Antworten
Benutzeravatar
ww_michael
Site Admin
Beiträge: 3282
Registered for: 4 years 3 months
4
Wohnort: Winnen
Hat sich bedankt: 92 Mal
Danksagung erhalten: 2051 Mal
Geschlecht:
Alter: 60
Kontaktdaten:
Germany

Recht auf schnelles Internet gilt ab sofort

Beitrag: # 2185Beitrag ww_michael »

Das Recht auf schnelles Internet kann jetzt durchgesetzt werden. Allerdings müssen Betroffene mitunter Geduld haben.

Bild

Das Recht auf eine Mindestversorgung mit Internet kann ab sofort rechtlich durchgesetzt werden. Die Verordnung der Bundesnetzagentur wurde am 17. Juni 2022 im Bundesgesetzesblatt veröffentlicht und rückwirkend zum 1. Juni in Kraft gesetzt.

Die Mindestvorgaben sehen vor, dass überall in Deutschland ein Downloadtempo von mindestens 10 MBit/s möglich sein muss. Für den Upload sollen es 1,7 MBit/s sein. Zudem darf die Latenz maximal 150 Millisekunden betragen.

Betroffene, denen gar keine oder nur extrem langsame Verbindungen zur Verfügung stehen, können sich nun an die Bundesnetzagentur wenden. Allerdings ist das Verfahren recht aufwendig. Die Behörde überprüft zunächst, ob tatsächlich eine Unterversorgung besteht und informiert innerhalb von zwei Monaten die Anbieter über den Mangel.

Die Provider haben dann einen Monat Zeit, freiwillig eine Versorgung mit dem Mindestangebot anzubieten. "Sollte kein Unternehmen ein Angebot machen, wird die Bundesnetzagentur innerhalb von spätestens vier Monaten eines oder mehrere Unternehmen dazu verpflichten, den Haushalt mit einem Telekommunikationsanschluss zu versehen und Telekommunikationsdienste anzubieten", teilte die Behörde mit.
Zeit bis zur Bereitstellung hängt auch an Umfang der Baumaßnahmen

Die in die Pflicht genommenen Anbieter müssen dann spätestens nach drei Monaten beginnen, die Voraussetzung für die Anbindung zu schaffen. "In der Regel sollte das Mindestangebot dann innerhalb von weiteren drei Monaten zur Verfügung stehen. Wie lange es dauert, bis ein Anschluss zur Verfügung steht, hängt zum Beispiel davon ab, ob erhebliche Baumaßnahmen erforderlich sind", erklärte die Bundesnetzagentur.

Die Betroffenen werden dann allerdings in der Regel nicht mit der bestmöglichen Technik versorgt, also Glasfaserleitungen. Das Recht legt nämlich nicht fest, auf welche Weise das Mindestangebot zu erbringen ist. Wie die Mindestbandbreite zur Verfügung gestellt wird, bleibt dem Provider überlassen. Die Mindestversorgung muss außerdem zu "erschwinglichen Preisen" erfolgen.

Die technischen Vorgaben waren politisch umstritten. Die Opposition im Bundestag und vor allem die Bundesländer Bayern und Niedersachsen kritisierten, dass die festgelegten Werte den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an "schnelles Internet" nicht gerecht würden.

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, bezeichnete die festgelegten Werte dagegen als "ausgewogen". "Das ist wie beim Mindestlohn: Die meisten Menschen bekommen heute schon deutlich mehr Bandbreite, aber künftig darf niemand darunter fallen. Die Festlegung ist ein Anfang." Der Wert werde jährlich überprüft und dürfte in den kommenden Jahren steigen.
Bild
Antworten